regesta imperii 1372 – Der Fall Helfenstein

Genau 30 Jahre nach der größten Flut Mitteleuropas und 16 Jahre nachdem die Beschlüsse die "Goldene Bulle" sozusagen als erstes deutsches Grundgesetz in die Geschichte eingingen, entsteht die Reichssache (regesta imperii) 542a.
Den Grafen Ulrich von Helfenstein "fand man ... im gefängniss mit abgeschnittenem halse im bette ".

Die beiden Autoren Claus Bisle und Roland Funk zeichnen in diesem Theaterstück ein Bild jener Zeit und schildern darin eindrucksvoll die Wirren der Zeit um das Jahr 1372.

Der Fall Helfenstein wirft Fragen auf. Warum wurde der Tod des Grafen nie gesühnt? Welche Personen umgaben den damals so geliebten Fürsten und Ehemann der Maria von Bosnien?

Aufführung: 2013

 

Hintergrund:

Im Jahre 1343 tritt Ulrich V. von Helfenstein mit seinem Vetter Ulrich VI. erstmals urkundlich in Erscheinung. Sie verkauften gemeinsam dem Wiesensteiger Chorherrenstift zwei Mühlen zu Mühlhausen. Die beiden Vettern gehörten zur Gefolgschaft Karls IV., der im Jahre 1349 in Frankfurt zum deutschen König gekrönt wurde. Sie gehörten zu dessen engsten Vertrauten. Ulrich V. wurde vom Kaiser geschätzt und mit Aufgaben und Tätigkeiten für das Reich, als Landvogt von Oberschwaben ebenso bedacht, wie mit Lehen, die allerdings entweder bezahlt werden mussten oder verpfändet waren.

Auf Vermittlung des Kaisers heiratete Ulrich Maria Kotromanic aus dem bosnischen Herzogshaus. Sie war die Cousine der damaligen Königin von Ungarn aus dem Hause Anjou. Die Hochzeit fand am 9. März oder 9. Mai 1352 am ungarischen Hof statt. Kurze Zeit danach bezog das junge Ehepaar den Helfenstein, wo die Familie fortan wohnte.
 
Die Beleihung mit der Reichsvogtei Oberschwaben brachte Ulrich auch die Schutzherrschaft über die Städte Ulm, Ravensburg, Memmingen, Überlingen, Kaufbeuren, Biberach, Leutkirch, Wangen, Lindau, Pfullendorf und Buchau und verlieh ihm  Macht. Dazu erhielt er das Reichsgut Sulmentingen, das er aber für 200 Mark Silber auslösen musste. Auch wurde ihm die Vogteien über die Reichsklöster St. Gallen, Weingarten, Elchingen, Ellwangen und Königsbronn übertragen, wie auch die
Herrschaft über die Städte und Burgen Giengen, Heidenheim, Königsbronn und Hellenstein. Als Sitz des Landfriedensgerichts wurde Graf Ulrich V. von Helfenstein 1360 der Stadelhof in Ulm übertragen.
 
Als Landvogt war Ulrich V. Freund und Förderer der Städte und so gelang es ihm den Landfrieden herzustellen.
 
Graf Eberhard der Greiner von Wirtemberg hingegen zog aus dem politischen Amt persönlichen Nutzen zur Machterweiterung des eigenen Hauses.
 
1371 vereinigte Kaiser Karl IV. 31 Städte in Schwaben zu einem Landfriedensbündnis und setzte den Grafen Ulrich V. von Helfenstein als Hauptmann des Landfriedens ein. Dies brachte den hohen und niederen Adel und Eberhard den Greiner auf. Dies wiederum führte zu einer Reise Ulrichs V. von Helfenstein zu Eberhards Gegner, dem Pfalzgrafen Ruprecht von der Pfalz, der bereits zweimal Anführer der Städte gegen Eberhard gewesen war. Auf Ulrichs Rückreise wurde er von Hans von Klingenberg, Heinrich von Laufen, genannt Neipperg und Ulrich von Sternenfels überfallen und gefangen genommen. Von Schloss Neipperg wurde er an Eberhard von Falkenstein übergeben, der ihn in Schloss Ramstein bei Schramberg im Turm gefangen hielt. Die Gefangennahme des Helfensteiners ließ die Städte aufbegehren und sie zogen gegen Graf Eberhard von Wirtemberg, da sie vermuteten, er sei der Urheber.
 
Am 4. April 1372 kam es zur Schlacht bei Altheim auf der Alb. Die Augsburger konnten wegen des Hochwassers der Donau nicht rechtzeitig übersetzen und zum Ulmer Heer stoßen. So verloren die Ulmer die Schlacht. Heinrich Besserer, Städtehauptmann von Ulm, fand am 7. April 1372 den Tod.
 
Der Städtebund und die Gräfin Maria von Helfenstein wollten Ulrich V. mit Lösegeld auslösen, aber Ulrich wurde getötet. Man fand ihn am 12. Mai 1372 in seinem Verließ auf dem Bett mit durchgeschnittenem Hals.
 
Wer der Mörder war, ist bis heute nicht bekannt.
 
 
 
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ok